Meist geht es bei der
kieferorthopädischen Chirurgie um das Freilegen von Zähnen und das Bekleben mit Halteapparaten (Brackets). Ein chirurgischer Eingriff wird oft dann erforderlich, wenn die Zähne für den Kieferorthopäden verlagert und nicht erreichbar tief im Kiefer eingeschlossen sind. Spricht man von retinierten Zähnen, bedeutet dies, dass sie in ihrer Entwicklung zurück geblieben und daher nicht durch das Zahnfleisch gebrochen sind. Bei Entzündungen und Abbau benachbarter Zahnwurzeln kann gegebenenfalls auch eine chirurgische Behandlung erforderlich werden, um diese Zähne zu entfernen.
Im Bereich der
kieferorthopädischen Chirurgie ist es uns wichtig, in sehr engem Kontakt mit ihrem Kieferorthopäden zu arbeiten. Nur gemeinsam können wir für Sie die optimale Therapie entwickeln.
Zu unserem Leistungsspektrum gehört auch das Inserieren von kieferorthopädischen Verankerungen (Miniimplantate). Diese Eingriffe können in unserer Praxis in Lokalanästhesie (örtliche Betäubung), Sedierung (Dämmerschlaf) oder Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) durchgeführt werden.
Kieferfehlstellungen können wichtige Funktionen wie zum Beispiel Nahrungsaufnahme und Sprache erheblich beeinträchtigen. Bei sogenannten Dysgnathien handelt es sich um Verlagerungen des Ober- oder Unterkiefers. Solche Fehlbildungen können nach gründlicher Röntgen- und Modellanalyse operativ korrigiert werden. Durchgeführt werden diese größeren Eingriffe dann stationär in Kooperation mit unserer Partnerklinik.
Wir beraten Sie gerne zu Fragen im Bereich der kieferorthopädischen Chirurgie.